KISS im Vergleich
Wer sein Kind absichern will, stößt schnell auf drei weitere Wege: die Kinder-Unfallversicherung, die staatliche Absicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Diese Seite stellt sie nebeneinander – die KISS-Spalte aus den Versicherungsbedingungen, die anderen Spalten als allgemeine Beschreibung der jeweiligen Produktkategorie.
Der entscheidende Unterschied
KISS leistet für Gesundheitsschädigungen, die durch Krankheiten UND Unfälle hervorgerufen werden – eine Unfallversicherung nur, wenn ein Unfall die Ursache ist.
Die vier Wege nebeneinander
Wichtig zur Lesart: Nur die KISS-Spalte ist aus den Versicherungsbedingungen der BarmeniaGothaer belegt. Die drei übrigen Spalten beschreiben allgemein, wie die jeweilige Produktkategorie funktioniert – was ein konkreter Vertrag leistet, steht ausschließlich in dessen eigenen Bedingungen. Es werden bewusst keine fremden Tarife, Anbieter oder Preise genannt.
| Kriterium | KISS (BarmeniaGothaer) | Kinder-Unfallversicherung | Staatliche Absicherung | Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|---|---|
| Wann geleistet wird | Bei Invalidität, die durch Krankheiten und Unfälle unfreiwillig eingetreten ist – beide Ursachen gleichermaßen. | Nur wenn ein Unfall die Ursache ist. Krankheiten sind der Kategorie nach nicht Gegenstand einer Unfallversicherung. | Unabhängig von der Ursache, aber nicht als privat vereinbarte Leistung: Es geht um staatliche Hilfen und Nachteilsausgleiche, nicht um eine Versicherungsleistung aus einem eigenen Vertrag. | Wenn die Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf – bei Schülern die Schule beziehungsweise die zuletzt maßgebliche Tätigkeit – auszuüben, in dem im Vertrag vereinbarten Umfang verloren geht. |
| Woran die Leistung gemessen wird | An einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 nach dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX – festgestellt von der zuständigen Stelle, in der Regel dem Versorgungsamt. | An einem Invaliditätsgrad, der üblicherweise über eine Staffelung je betroffenem Körperteil oder Sinnesorgan bestimmt wird. | An sozialrechtlichen Feststellungen – etwa dem Grad der Behinderung oder einem Pflegegrad –, die jeweils eigene Verfahren und eigene Folgen haben. | An einem Berufsunfähigkeitsgrad, der im jeweiligen Vertrag als Prozentwert festgelegt ist. |
| Was ausgezahlt wird | Die vereinbarte monatliche Rente – rückwirkend ab dem Monat des Antragseingangs beim Versorgungsamt, monatlich im Voraus – und zusätzlich einmalig eine Kapitalleistung in Höhe von 24 Monatsrenten. | Je nach Vertrag eine einmalige Kapitalleistung, eine Rente oder eine Kombination daraus. | Kein Kapital und keine private Rente, sondern Leistungen und Erleichterungen der jeweiligen Träger – die Familie trägt Mehrkosten und Verdienstausfall in der Regel selbst. | Eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. |
| Begleitung über Geld hinaus | Unser Kooperationspartner ReIntra – ein medizinisch-berufskundlicher Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst – begleitet in drei Leistungsphasen. Die Kosten der Beratungstätigkeit werden bis 10.000 Euro je Versicherungsfall übernommen; erbracht wird der Service ausschließlich in Deutschland. | Assistance- und Reha-Bausteine sind je nach Vertrag vorgesehen, gehören aber nicht zwingend zur Kategorie. | Beratung und Teilhabeleistungen laufen über die zuständigen Träger und Beratungsstellen; sie müssen selbst angestoßen und koordiniert werden. | Der Kategorie nach steht die Rentenzahlung im Mittelpunkt; Reha-Bausteine sind vertragsabhängig. |
| Zusatzleistungen ohne Leistungsfall | Der Budgetbaustein erstattet nachgewiesene Kosten für ausgewählte Kurse – je nach Alter des Kindes Erste-Hilfe-Kurse, Baby-Schwimmen, Seepferdchen-Kurs, Fahrrad-Fahrsicherheitstraining und Nachhilfe – mit maximal 50 beziehungsweise 100 Euro. | Der Kategorie nach nicht vorgesehen; Zusatzbausteine hängen vom einzelnen Vertrag ab. | Nicht vorgesehen. | Der Kategorie nach nicht vorgesehen. |
| Beitrag bei Tod oder Invalidität der Eltern | Sterben Sie als Versicherungsnehmer durch Unfall oder Krankheit oder erleiden Sie eine unfallbedingte Invalidität ab GdB 50, wird die Versicherung der minderjährigen Kinder beitragsfrei weitergeführt – Voraussetzung: unter 55 bei Vertragsbeginn. Befristet bis zur Erstausbildung des Kindes (längstens 25. Lebensjahr) bzw. bei Invalidität bis zu dessen 18. Lebensjahr. | Vertragsabhängig, nicht kategorietypisch. | Es gibt keinen Beitrag – und damit auch keine Beitragsbefreiung. | Vertragsabhängig, nicht kategorietypisch. |
| Wie lange der Schutz läuft | Bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 30. Lebensjahr vollendet. Abschluss ab der 6. Lebenswoche bis zum Alter von 17 Jahren. Danach besteht – unter bestimmten Voraussetzungen – die Option, innerhalb von drei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Unfall-Rentenversicherung abzuschließen. | In der Regel unbefristet fortführbar, häufig mit Umstellung vom Kinder- auf den Erwachsenentarif. | Lebenslang, aber immer abhängig von den jeweils geltenden gesetzlichen Regeln. | Bis zu dem im Vertrag vereinbarten Endalter, das üblicherweise am Rentenbeginn ausgerichtet ist. |
| Gesundheitsprüfung beim Abschluss | Ja. Alle bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen in Textform gefragt wird, sind in Textform anzuzeigen. Personen, bei denen bereits bei Antragstellung eine Invalidität bestand, sind nicht versicherbar. | Üblicherweise mit wenigen oder ohne Gesundheitsfragen, dafür beschränkt auf Unfallursachen. | Keine – es wird nichts beantragt und nichts geprüft. | Üblicherweise mit einer ausführlichen Gesundheitsprüfung. |
Wischen für mehr
Das Fazit in drei Sätzen
Die drei anderen Wege setzen jeweils enger an: Die staatliche Ebene ersetzt keine Mehrkosten oder keinen Verdienstausfall, die Unfallversicherung greift nur bei einem Unfall, die Berufsunfähigkeitsversicherung setzt am Beruf an und braucht dafür eine ausführliche Gesundheitsprüfung.
KISS setzt an der dauerhaften Beeinträchtigung selbst an – unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall sie ausgelöst hat, gemessen am Grad der Behinderung von wenigstens 50.
Entscheidend ist deshalb weniger der Beitrag als die Frage, welche Ursachen abgedeckt sein sollen und was neben dem Geld noch gebraucht wird.
Welcher Weg passt zu Ihrem Kind?
Ihre persönlichen Ansprechpartner bei der BarmeniaGothaer ordnen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen ein – unverbindlich und ohne Vorfestlegung.