Welche Rentenhöhe ist die richtige für mein Kind?
Eine Entscheidung, zwei Beträge
Bei KISS wird nur eine einzige Größe vereinbart: die monatliche Rente ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Alles Weitere leitet sich daraus ab. Neben der laufenden Rente wird eine einmalige Kapitalleistung gezahlt – und zwar in Höhe des 24-fachen des vereinbarten Monatsrentenbetrages.
Die Wahl der Stufe entscheidet also über zwei Beträge zugleich: über das, was Monat für Monat fließt, und über die Summe, die einmalig zur Verfügung steht. Zwei weitere Bausteine sind davon unabhängig: Die Kosten der medizinisch-berufskundlichen Beratungstätigkeit im Reha-Management werden bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall übernommen, und die Unfall-Todesfallleistung beträgt 5.000 Euro – in jeder Stufe gleich.
Im Beitrag enthalten: 1,33 € für den Kinder-Unfallschutz und 4,55 € für den Tarif „Mehr Komfort 1‑Bett K“ (Einbettzimmer im Krankenhaus).
| Gewählte KISS-Rente | 800 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
|---|---|---|---|---|
| Einmalige Kapitalleistung ab GdB 50 | 19.200 € | 24.000 € | 36.000 € | 48.000 € |
| Reha-Management (ReIntra) | versichert | versichert | versichert | versichert |
| Unfall-Todesfallleistung | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € | 5.000 € |
Wofür die Beträge gedacht sind
Der Zweck der finanziellen Leistungen lässt sich offen benennen: Geld entschädigt nicht, aber es hilft dabei, Lebensqualität und damit Lebensfreude zurückzugewinnen. Zum Beispiel kann eine Invalidität des Kindes dazu führen, dass das Haus oder die Wohnung umgebaut werden muss, dass Hilfsmittel benötigt werden oder sogar Pflegepersonal.
Diese Beispiele lassen sich nicht in eine allgemeingültige Summe übersetzen – jede Familie, jede Wohnung und jeder Bedarf ist anders. Belastbare Zahlen dazu enthalten weder die Bedingungen noch der Flyer, und wir nennen deshalb bewusst keine.
Eine allgemeine Überlegung, die viele Eltern anstellen, gehört daneben: Betreuung braucht Zeit, und Zeit fehlt an anderer Stelle oft im Beruf. Diese Überlegung stammt nicht aus den Bedingungen, sie kann aber erklären, warum die laufende Rente für manche Familien schwerer wiegt als der einmalige Betrag.
Wie lange eine Rente laufen kann
Für die Wahl der Stufe ist wichtig zu wissen, worauf sich die Rente überhaupt bezieht. Gezahlt wird sie rückwirkend ab Beginn des Monats, ab dem die Invalidität eingetreten ist, und danach monatlich im Voraus – für die Zeit, in der die Invalidität nachgewiesen wird.
Damit ist auch der Rahmen klar: Die Rentenzahlung ruht, wenn der Fortbestand der Invalidität nicht mehr nachgewiesen wird. Weisen Sie eine Invalidität erneut nach, wird die Zahlung fortgesetzt. Nach Beendigung des Vertrages – dieser endet ohne Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 30. Lebensjahr vollendet – hängt die Fortsetzung davon ab, dass ausschließlich die früheren Beeinträchtigungen wieder zu einem GdB von wenigstens 50 führen. Der Anspruch auf Fortsetzung erlischt, wenn seit dem Zeitpunkt der Unterbrechung mehr als zehn Jahre vergangen sind.
Und ein Punkt, der in Gesprächen oft überrascht: Die Rente wird bis zum Ende des sechsten Monats nach dem Tod der versicherten Person gezahlt.
Mitwachsen lassen: die Summendynamik
Wer sich heute für eine Stufe entscheidet, entscheidet nicht für immer. Sofern die Summendynamik im Versicherungsschein dokumentiert ist, wird die für die Rentenleistung vereinbarte Versicherungssumme jährlich um 5 % erhöht und auf volle Euro aufgerundet. Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet und erhöht sich im gleichen Verhältnis.
Sie bleiben dabei entscheidungsfähig: Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Information in Textform widersprechen. Sachlich gehört dazu, dass Ihr Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie dreimal hintereinander abgelehnt haben – neu beantragen können Sie es aber.
Für die Stufenwahl heißt das: Eine kleinere Startstufe muss keine dauerhaft kleine Absicherung bleiben. Wie die Summendynamik im Einzelnen funktioniert, steht in unserem Artikel Summendynamik und Leistungsdynamik einfach erklärt.
Der nächste Schritt
Eine allgemeingültig richtige Rentenhöhe gibt es nicht. Was sich sagen lässt: Die Stufe bestimmt Rente und Kapitalleistung gemeinsam, sie lässt sich über die Summendynamik später wachsen lassen, und die Leistungsdynamik entscheidet über die Entwicklung einer bereits laufenden Rente.
Welche Stufe zu Ihrer Familie passt, klären Sie am besten in Ruhe im Gespräch – Ihre persönlichen Ansprechpartner nehmen sich dafür Zeit, unverbindlich und ohne Vorfestlegung. Alle Stufen können Sie vorab selbst durchspielen; eine Übersicht finden Sie unter Beiträge.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Kann ich die Rentenhöhe später noch anheben?
Sofern die Summendynamik im Versicherungsschein dokumentiert ist, wird die für die Rentenleistung vereinbarte Versicherungssumme jährlich um 5 % erhöht; der Beitrag steigt im gleichen Verhältnis. Sie können einer Erhöhung innerhalb von zwei Monaten in Textform widersprechen.
Endet die Rente automatisch mit dem Vertrag?
Nein. Die Rente wird für die Zeit gezahlt, in der die Invalidität nachgewiesen wird. Nach Beendigung des Vertrages ist die Fortsetzung davon abhängig, dass ausschließlich die früheren Beeinträchtigungen wieder zu einem GdB von wenigstens 50 führen; der Anspruch auf Fortsetzung erlischt nach mehr als zehn Jahren Unterbrechung.
Wächst die Kapitalleistung mit einer höheren Rente mit?
Ja. Sie beträgt stets das 24-fache des vereinbarten Monatsrentenbetrages und steigt damit im gleichen Verhältnis wie die gewählte Rente.
Grundlage: Versicherungsbedingungen KISS (PDF)
Offene Fragen zu KISS?
Ihre persönlichen Ansprechpartner bei der BarmeniaGothaer nehmen sich Zeit für Ihre Fragen – unverbindlich und ohne Vorfestlegung.